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## Lizenzbestimmungen fr deV!L`z Clanportal, kurz "DZCP" ##
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# Stand: 18.12.2006 #
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# 1.	Lizenzerklrung #
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1.1	In dieser Lizenz werden die Rahmenbedingungen zwischen dem
	Lizenzgeber und Autoren Frank Herrmann und dem jeweiligen
	Lizenznehmer und Endnutzer von deV!L`z Clanportal geregelt.

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# 2.	Berechtigungen durch den Erwerb der Software #
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2.1	Mit dem Erwerb/Download der vom Lizenzgeber bereitgestellten Software
	ist der Lizenznehmer berechtigt diese beliebig oft auf einem Server
	zu installieren.

2.2	Der Lizenznehmer hat das Recht auf eigenes Risiko die 
	Software zu verndern und auf eigene Bedrfnisse anzupassen.

2.3	Die Software darf in angepasster oder vernderter Form nur dann 
	an Dritte weitergegeben werden, wenn dem Lizenznehmer dadurch kein 
	finanzieller Vorteil entsteht. In diesem Falle gilt jedoch weiter
	ausnahmelos der folgende Abschnitt 2.4.

2.4	Mit der kostenfreien Nutzung der Software ist der Nutzer 
	dazu verpflichtet auf jeder Seite den originalen 
	Copyright-/Linkvermerk zu tragen. Eine Vernderung bzw. Entfernung dieses 
	Copyright-/Linkvermerks ist nur durch den Erwerb einer Lizenz
	und eines domaingebundenen Lizenzcodes gestattet. Nheres dazu kann auf 
	www.codeking.eu in der Rubrik "Leistungen" entnommen werden.

2.5	Sollten vom Lizenznehmer Sicherheitslcken aufgedeckt werden, darf nur der 
	Lizenzgeber informiert werden um eine schnelle Behebung dieser
	zu gewhrleisten.
	Dem Lizenznehmer ist es nicht gestattet diese Informationen weiter zu 
	publizieren oder an Personen, die nicht dem Team von DZCP  angehren, 
	weiterzugeben. Bei Versto tritt automatisch der Abschnitt 5.2 in Kraft.

2.6	Der Lizenzgeber behlt sich fr die Zukunft vor, auf installierten Seiten
	Werbung zu schalten. Dies gilt jedoch nicht fr Seiten, die eine gltige
	Lizenz erworben haben. Ob und wann der Lizenzgeber von diesem Recht gebrauch
	macht ist dabei jedoch noch vllig offen.

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# 3.	kommerzielle Nutzung #
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3.1	Jegliche kommerzielle Nutzung in Verbindung mit dieser Software ist nur 
	mit dem Erwerb einer kommerziellen Lizenz mglich.
	Dazu zhlen der Einsatz der Software auf gewinnorientierten Seiten, 
	Firmenseiten, der Verkauf von fertig angepassten Templates/Designs 
	oder sonstige Dinge, mit dem der Lizenznehmer Einnahmen/Gewinne
	erwirtschaften wrde.
	Nheres zu einer gewerblichen Lizenz kann auf  www.codeking.eu 
	in der Rubrik "Leistungen" entnommen werden.

3.2	Dem Lizenznehmer ist es als einzigstes gestattet Einnahmen mit Hilfe von 
	Werbemitteln verschiedenster Partnerprogramme (z.B. Google AdSense,
 	LayerAds, Adbutler, etc) unter der Benutzung dieser Software zu 
	erwirtschaften.

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# 4.	Lauffhigkeit #
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4.1	Der Lizenzgeber kann aufgrund der unterschiedlichen Vorraussetzungen bei 
	Webhostern und Servern keine Garantie geben, das die Software bei jeglicher 
	Konfiguration lauffhig ist.

4.2	Der Lizenzgeber ist zu keinerlei Support verpflichtet. Jegliche 
	Supportanfrage kann daher kommentarlos gelscht werden. Das DZCP soll 
	sich nach dem 'User helfen User' - Prinzip im Forum unter www.dzcp.de 
	gegenseitig untersttzen.

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# 5.	Lizenzverste #
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5.1	Bei Versten gegen den Lizenzvertrag ist der Lizenzgeber oder 
	ein durch den Lizenzgeber Bevollmchtigter berechtigt, die Lizenz 
	jederzeit zurckzuziehen und fr nichtig zu erklren. In diesem Falle wre
	die weitere Nutzung der Software strafbar.

5.2	Bei Versten gegen diese Lizenz ist der Lizenzgeber berechtigt 
	umgehend rechtliche Schritte einzuleiten. Der Lizenzgeber ist 
	darber hinaus befugt fr entstandene Schden einen Schadensersatz zu 
	fordern.

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# 6.  Regelungen im Schadensfall #
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6.1	Fr eventuelle Schden, die durch den Einsatz dieser Software 
	entstehen, kann der Lizenzgeber nicht haftbar gemacht werden.

6.2	Das Risiko fr die Nutzung und den Einsatz der Software obligt einzig
	und allein dem Lizenznehmer.

6.3	Fr die Form und Inhalte der Seiten ist der jeweilige Lizenznehmer 
	verantwortlich. Eine Kontrolle der Inhalte ist fr den Lizenzgeber 
	unzumutbar und wird daher abgelehnt.

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# 7.	Salvatorische Klausel #
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7.1	Sollten Teile dieser Lizenz ungltig werden oder gegen geltende 
	rechtliche Regelungen verstoen, werden diese Regelungen durch die gngigen
	geltenden gesetzlichen Regelungen ersetzt, welche dem Ziel und Zweck des 
	jeweiligen Lizenzpunktes am Nchsten kommt.

7.2	Im Falle des unwirksam werden einzelner Teile der Lizenz bleiben die 
	restlichen Bedingungen jedoch weiter bestehen.

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# 8.	Rechtliches #
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8.1	Die Software ist durch internationales Recht geschtzt. Grundstzlich kann 
	jeder die Software kostenfrei benutzen, solange sich der Nutzer mit dem 
	hier dargestellten Lizenzabkommen einverstanden erklrt.

8.2	Mit dieser Lizenz wird nur das Recht zur Nutzung der Software bertragen, 
	jedoch nicht das Eigentum der Software. 

